10.01.2003 EU

Kommission: Arbeitsprogramm für die Überprüfung der Fernsehrichtlinie angenommen


Die Europäische Kommission hat am 7. Jänner 2003 den vierten Bericht über die Anwendung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" (Fernsehrichtlinie) zusammen mit einem Arbeitsprogramm für 2003 im Hinblick auf die Überprüfung dieser Richtlinie angenommen.

Im Bericht werden die wichtigsten Aspekte der Anwendung der Richtlinie im Laufe des Zeitraums 2000-2002 beschrieben und analysiert. Die Fernsehrichtlinie wurde im Jahr 1989 gebilligt und im Jahr 1997 nochmals geändert.

Mit dem Arbeitsprogramm möchte die Kommission eine Debatte über eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen aufgrund der Markt- und Technologieentwicklung in Gang setzen. Diese Debatte soll sich auf eine Reihe horizontaler und spezifischer Fragen konzentrieren.

Dabei sollen insbesondere Fragen wie etwa der Zugang zu Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung, die Förderung der kulturellen Vielfalt, die Fernsehwerbung oder auch der Schutz von Minderjährigen behandelt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Interesse im Internet unter europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh=