VwGH
VwGH: Ausnahmebewilligung gem § 45 Abs 2 StVO
Die Behauptungslast bezüglich des Vorliegens der Tatbestandselemente des § 45 Abs 2 StVO liegt beim Antragstellerweiterlesen
VwGH: Antrag auf Zustimmung zur Übertragung "und Verpfändung" eines Pensionsanspruches gem § 98 Abs 2 ASVG
§ 98 Abs 2 ASVG bezieht sich ausschließlich auf die Übertragung – und nicht auch auf die Verpfändung – von Geldleistungsansprüchen; ist das eigentliche Interesse an einer Zustimmung zur Zession in der Abwehr der Privatgläubiger des Anspruchsberechtigten gelegen, so ist dieses Interesse nicht als...weiterlesen
VwGH: Besondere Fälle der Verantwortlichkeit - Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gem § 9 Abs 2 VStG
Die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten bewirkt einen Wechsel in der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit; diese geht von dem nach außen zur Vertretung Berufenen auf den verantwortlichen Beauftragten über; dies allerdings nur, wenn sämtliche Voraussetzungen des § 9 VStG erfüllt...weiterlesen
VwGH: Ermittlungsverfahren - Mitwirkungspflicht der Partei
Die Mitwirkungspflicht der Partei besteht dort, wo es der Behörde nicht möglich ist, von sich aus und ohne Mitwirkung der Partei tätig zu werden, was insbesondere bei jenen in der Person des Antragstellers gelegenen Voraussetzungen der Fall ist, deren Kenntnis sich die Behörde nicht von Amts wegen...weiterlesen
VwGH: Ladung in einer Angelegenheit nach dem SMG
Eine fehlende Begründung für den Verdacht, der Bf missbrauche - aktuell – Suchtgift, führt zur Unzulässigkeit des Ladungsbescheides gem § 19 AVG iVm § 12 SMGweiterlesen
VwGH: Wirksames Kontrollsystem zur Einhaltung arbeitnehmerschutzrechtlicher Bestimmungen
Gerade für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften hat das entsprechende Kontrollsystem Platz zu greifenweiterlesen
VwGH: Arbeitslosigkeit gem § 12 AlVG – Ausnahme gem Abs 3 lit f iZm außerordentlichen Studenten?
Im Fall außerordentlicher Hörer ist nicht bloß auf deren formelle Stellung nach den jeweiligen Organisations- bzw Studienvorschriften abzustellen, sondern in Ermangelung einer im Gesetz vorgesehenen Sonderregelung im Einzelfall zu prüfen, ob sie - sei es an der Hochschule, sei es anderswo - in...weiterlesen