VwGH
VwGH: Ansprüche nach § 18b B-GlBG
Durch die Übertragung eines der Einstufung des Beamten entsprechenden (anderen) Arbeitsplatzes durch den Dienstgeber im Wege einer Weisung (schlichte Verwendungsänderung) gestaltet der Dienstgeber die "Arbeitsbedingungen" des Beamten im Verständnis des § 13 Abs 1 Z 6 B-GlBG, wird hiedurch doch...weiterlesen
VwGH: Anordnung einer besonderen Maßnahme nach § 30b FSG bei Hauptwohnsitz im Ausland?
Ein Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs steht der Anordnung einer besonderen Maßnahme nach § 30b Abs 1 FSG nicht entgegenweiterlesen
VwGH: § 107 Abs 2 TKG – zur (konkludenten) Zustimmung zum Empfang von elektronischer Post zu Werbezwecken
Die Eingabe einer E-Mail-Adresse in ein öffentliches Online-Mitgliederverzeichnis ist nicht als (konkludente) Zustimmung zum Empfang von elektronischer Post zu Werbezwecken zu verstehen, zumal daraus ein konkreter Rechtsfolgewille zum Erhalt elektronischer Post zu Werbezwecken (für ein bestimmtes...weiterlesen
VwGH: Verfall sichergestellter Waffen
Der in § 12 Abs 3 WaffG normierte Verfall betrifft auch Waffen und Munition, bei denen eine unverzügliche Sicherstellung zum Zweck der gerichtlichen Strafverfolgung nach strafprozessualen Vorschriften vorgenommen wurdeweiterlesen
VwGH: Abstellen eines Kfz und anschließende Kundmachung des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten"
Nachdem die von der belBeh angenommene Verpflichtung, in "größeren Städten" oder im "urbanen Bereich" den Aufstellungsort seines Fahrzeuges regelmäßig zu kontrollieren, keine gesetzliche Deckung findet und der Bf dargelegt hat, dass er vom "Halte- und Parkverbot" nichts gewusst hat, ist es ihm...weiterlesen
VwGH: BVergG 2006 – zur Begründungstiefe der Auftraggeberentscheidung
Entscheidend ist, ob es dem Bieter auch ohne Kenntnis zusätzlicher, detaillierterer Begründungselemente unschwer möglich ist, gegen die Auftraggeberentscheidung einen begründeten Nachprüfungsantrag einzubringenweiterlesen
VwGH: Unerbetene Nachrichten – Tatort iSd § 107 Abs 6 TKG 2003
Es kommt nicht auf den Standort des Servers an, auf dem die E-Mail zum Abruf bereit liegt; auch wenn die unerbetene Nachricht zunächst dort einlangt und dort gespeichert wird, entfaltet sie ihre verpönte Wirkung im Ergebnis am Endgerätweiterlesen