15.01.2018 Zivilrecht
OGH: Ablöse – zur Frage, ob der Vormieter dem Nachmieter eine adäquate Gegenleistung erbringt, wenn er Investitionen über § 18 MRG finanziert
Der Vormieter darf Erhaltungsarbeiten, die er über einen ihm vorgeschriebenen, erhöhten Mietzins nach §§ 18 ff MRG mitfinanzierte, nicht auf den Nachmieter überwälzen
Schlagworte: Mietrecht, Ablöse, Erhöhung der Hauptmietzinse, Erhaltungsarbeiten, Investitionen
Gesetze:
§ 27 MRG, § 18 MRG
GZ 5 Ob 198/17d, 20.11.2017
OGH: Der Vormieter darf Erhaltungsarbeiten, die er über einen ihm vorgeschriebenen, erhöhten Mietzins nach §§ 18 ff MRG mitfinanzierte, nicht auf den Nachmieter überwälzen.