15.01.2018 Zivilrecht

OGH: Ablöse – zur Frage, ob der Vormieter dem Nachmieter eine adäquate Gegenleistung erbringt, wenn er Investitionen über § 18 MRG finanziert

Der Vormieter darf Erhaltungsarbeiten, die er über einen ihm vorgeschriebenen, erhöhten Mietzins nach §§ 18 ff MRG mitfinanzierte, nicht auf den Nachmieter überwälzen


Schlagworte: Mietrecht, Ablöse, Erhöhung der Hauptmietzinse, Erhaltungsarbeiten, Investitionen
Gesetze:

 

§ 27 MRG, § 18 MRG

 

GZ 5 Ob 198/17d, 20.11.2017

 

OGH: Der Vormieter darf Erhaltungsarbeiten, die er über einen ihm vorgeschriebenen, erhöhten Mietzins nach §§ 18 ff MRG mitfinanzierte, nicht auf den Nachmieter überwälzen.