25.01.2012 Verkehrsrecht

VwGH: Schneeräumpflicht gem § 93 StVO

Weist der Gehsteig im Anschluss an eine Liegenschaft eine größere Breite als drei Meter auf, so besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 93 Abs 1 StVO hinsichtlich des darüber hinausgehenden Teiles nicht, weshalb es diesbezüglich auch keiner Einschränkung iSd § 93 Abs 4 lit b StVO bedarf, sondern diese bereits von Gesetzes wegen gilt


Schlagworte: Straßenverkehrsrecht, Pflichten der Anrainer, Schneeräumpflicht, 3 Meter
Gesetze:

§ 93 StVO

GZ 2008/02/0242, 16.09.2011

 

VwGH: Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 30. März 2007, 2007/02/0075, ausgeführt hat, besteht eine Verpflichtung nach § 93 Abs 1 StVO nur für Gehsteige innerhalb einer Entfernung von drei Metern von der Liegenschaft; weist der Gehsteig im Anschluss an eine Liegenschaft eine größere Breite als drei Meter auf, so besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 93 Abs 1 leg cit hinsichtlich des darüber hinausgehenden Teiles nicht, weshalb es diesbezüglich auch keiner Einschränkung iSd § 93 Abs 4 lit b leg cit bedarf, sondern diese bereits von Gesetzes wegen gilt.