04.04.2012 Steuerrecht

VwGH: Selbstanzeige gem § 29 FinStrG und Einleitung eines Finanzstrafverfahrens

Lediglich eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung einwandfrei feststeht, hindert die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens


Schlagworte: Finanzstrafrecht, Selbstanzeige, Rechtzeitigkeit, Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
Gesetze:

§ 29 FinStrG, § 82 FinStrG

GZ 2010/16/0073, 26.01.2012

 

VwGH: Der Bf führt die von ihm erstattete Selbstanzeige ins Treffen. Dazu ist er jedoch darauf zu verweisen, dass lediglich eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung einwandfrei feststeht, die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens hindert. Da die in Rede stehende Selbstanzeige im Jänner 2006 erstattet wurde, während die Prüferin bereits in der im zweiten Halbjahr 2005 durchgeführten Außenprüfung den Umstand der Auszahlung der in Rede stehenden "Entfertigung" an den Bf und deren Fehlen in der Einkommensteuererklärung für 2001 bemerkt hat, kann nicht ohne Weiteres von einer für die Strafaufhebung erforderlichen Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige (§ 29 Abs 3 lit b und c FinStrG) ausgegangen werden. Dass die für die Strafaufhebung erforderliche Voraussetzung der Selbstanzeige gegeben wäre, nämlich die nach § 29 Abs 2 leg cit erforderliche Entrichtung der Abgaben entsprechend den Abgabenvorschriften erfolgt wäre, behauptet der Bf in der Beschwerde nicht einmal.