25.07.2012 Verkehrsrecht

VwGH: Geschwindigkeitsüberschreitung durch nachfahrenden Verkehrsteilnehmer provoziert?

Das knappe Auffahren anderer Verkehrsteilnehmer macht die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit nicht unzumutbar


Schlagworte: Straßenverkehrsrecht, Geschwindigkeitsüberschreitung durch nachfahrenden Verkehrsteilnehmer, kein Schuldausschließungsgrund
Gesetze:

§ 20 StVO, § 99 StVO, § 5 VStG, § 6 VStG

GZ 2012/02/0082, 31.05.2012

 

Der Bf bringt vor, dass es zur Geschwindigkeitsüberschreitung gekommen sei, weil er sich durch ein nachfahrendes Kraftfahrzeug bedrängt gefühlt habe.

 

VwGH: Dieser vom Bf ins Treffen geführte Grund reicht - ungeachtet der Tatsache, dass dieser Umstand von der belangten Behörde glaubwürdig widerlegt worden ist - nicht hin, um beim Bf für die vorliegende Tat einen Schuldausschließungsgrund annehmen zu können. Das knappe Auffahren anderer Verkehrsteilnehmer macht nämlich die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit nicht unzumutbar.