06.02.2013 Arbeitsrecht
VwGH: Ermahnung nach § 109 Abs 2 BDG als Diskriminierung?
Eine ungerechtfertigte Ermahnung oder ein ungerechtfertigtes Begründungselement innerhalb einer Ermahnung kann eine Diskriminierung auf Grund einer Behinderung oder des Alters indizieren
Schlagworte: Beamtendienstrecht, Ermahnung, Gleichbehandlungsrecht, Diskriminierung
Gesetze:
§ 109 BDG, § 13 B-GlBG, § 7a BEinstG, § 7b BEinstG
GZ 2010/12/0198, 10.10.2012
VwGH: Ungeachtet ihres fehlenden Bescheidcharakters und losgelöst von der Frage der Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides über ihre Berechtigung kann eine ungerechtfertigte Ermahnung oder ein ungerechtfertigtes Begründungselement innerhalb einer Ermahnung eine Diskriminierung auf Grund einer Behinderung oder des Alters indizieren.