VwGH: Vergaberecht – Wegfall der Beschwerdelegitimation durch bestandsfeste Ausscheidensentscheidung
Die Beschwerdelegitimation gegen eine Zuschlagsentscheidung bzw gegen den dazu ergangenen Bescheid einer Vergabenachprüfungsbehörde geht verloren, wenn gegen den Bf eine Ausscheidensentscheidung bestandsfest wird
§ 331 BVergG 2006, § 341 BVergG 2006
GZ 2012/04/0097, 08.11.2012
VwGH: Soweit die bf Partei ausführt, die Aufhebung des angefochtenen Bescheides sei Voraussetzung für eine mögliche Schadenersatzklage, ist darauf hinzuweisen, dass auch die mögliche Bedeutung der Frage der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides in einem Schadenersatzprozess der bf Partei gegen die Auftraggeberin am Fehlen der Möglichkeit nichts ändert, durch den angefochtenen Bescheid weiterhin in Rechten verletzt zu werden.
Aber auch aus § 331 Abs 4 BVergG 2006 - auf den die Äußerung der bf Partei erkennbar Bezug nimmt - kann ein rechtliches Interesse der bf Partei an der Aufhebung des angefochtenen Bescheides nicht abgeleitet werden. Die in dieser Bestimmung vorgesehene Möglichkeit eines Feststellungsantrages kommt nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung nur jenem Unternehmer zu, der den Nachprüfungsantrag gestellt hat.