13.07.2011 Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Mitwirkungspflicht des Beschuldigten

Wenn ein Beschuldigter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, sind die Verwaltungsbehörden berechtigt, diesen Umstand im Rahmen der Beweiswürdigung ins Kalkül zu ziehen


Schlagworte: Mitwirkungspflicht des Beschuldigten, Beweiswürdigung
Gesetze:

§ 24 VStG, § 25 VStG, §§ 37 ff AVG

GZ 2010/02/0129, 27.05.2011

 

VwGH: Wenn ein Beschuldigter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, sind die Verwaltungsbehörden berechtigt, diesen Umstand im Rahmen der Beweiswürdigung ins Kalkül zu ziehen.