12.10.2011 Sozialrecht

VwGH: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld – Nachsicht bei berücksichtigungswürdigen Fällen iSd § 10 Abs 3 AlVG

Berücksichtigungswürdig iSd § 10 Abs 3 AlVG sind Gründe, die dazu führen, dass der Ausschluss vom Bezug der Leistung den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist; es kommt dabei aber nicht auf persönliche finanzielle Umstände an


Schlagworte: Arbeitslosenversicherungsrecht, Arbeitslosengeld, Verlust des Anspruchs, Nachsicht, berücksichtigungswürdige Fälle, persönliche finanzielle Umstände, Sorgepflicht
Gesetze:

§ 10 AlVG

GZ 2008/08/0085, 07.09.2011

 

Der Bf vermeint eine Verletzung des § 10 Abs 3 AlVG darin zu erkennen, dass die belangte Behörde nicht Nachsicht erteilt habe, obwohl berücksichtigungswürdige Gründe vorgelegen wären. Ein Anspruchsverlust würde zu einer Gefährdung des notdürftigen Lebensunterhalts des Bf und seiner Familie führen. Der Bf habe dargelegt, dass er eine vierköpfige Familie habe.

 

VwGH: Berücksichtigungswürdig iSd § 10 Abs 3 AlVG sind nach stRsp des VwGH Gründe, die dazu führen, dass der Ausschluss vom Bezug der Leistung den Arbeitslosen aus bestimmten Gründen unverhältnismäßig härter trifft, als dies sonst ganz allgemein der Fall ist. Es kommt dabei aber nicht auf persönliche finanzielle Umstände an. Sorgepflichten treffen einen Arbeitslosen in der Regel nicht härter als jeden anderen Arbeitslosen, der eine Familie hat.

 

Die Behauptung, für eine vierköpfige Familie unterhaltspflichtig zu sein, kann daher - abgesehen davon, dass im Notstandshilfeantrag keine derartigen Unterhaltspflichten angegeben worden waren - jedenfalls keinen Nachsichtsgrund iSd § 10 Abs 3 AlVG darstellen.