09.06.2011 Verkehrsrecht

VwGH: Ladung iZm gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kfz?

Bestehen keine Bedenken, so ist es unzulässig, den Besitzer einer Lenkberechtigung mittels Ladungsbescheid zur Klärung seiner gesundheitlichen Eignung zur Behörde zu laden


Schlagworte: Führerscheinrecht, gesundheitliche Eignung, amtsärztliches Gutachten, Ladungsbescheid
Gesetze:

§ 8 FSG, § 24 FSG, § 25 FSG, § 19 AVG, § 18 Abs 5 AVG, § 56 AVG

GZ 2009/11/0019, 29.03.2011

 

VwGH: Zu den geäußerten Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung des Bf zum Lenken von Kfz ist Folgendes anzumerken: Sollten in dieser Hinsicht begründete Bedenken gerechtfertigt sein, so hätte die belangte Behörde den Bf gem § 24 Abs 4 FSG mit Bescheid aufzufordern, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen; bestehen aber keine Bedenken, so ist es unzulässig, den Besitzer einer Lenkberechtigung mittels Ladungsbescheid zur Klärung seiner gesundheitlichen Eignung zur Behörde zu laden.