12.12.2002 EU

EU-Kommission: Umfassende Reform der EU-Fusionskontrolle


Die Europäische Kommission hat am 11. Dezember 2002 "die weitreichendste Reform der EU-Fusionskontrolle seit Inkrafttreten der Fusionskontrollverordnung im Jahr 1990" beschlossen.

Die Kommission hat neben dem Vorschlag für eine Neufassung der Fusionskontrollverordnung, welcher von den EU-Ministern genehmigt werden muss, einen Mitteilungsentwurf über die Beurteilung von Zusammenschlüssen zwischen Konkurrenzunternehmen ("horizontale Zusammenschlüsse") mit Leitlinien für die Wirtschaft sowie die rechtliche Praxis angenommen.

Darüber hinaus sind eine Reihe nicht legislativer Maßnahmen vorgesehen, die den Entscheidungsprozess innerhalb der Kommission verbessern sollen, u. a. durch die Einrichtung des Postens eines Chefökonomen in der Generaldirektion Wettbewerb. "Der Inhaber dieses Postens wird ein anerkannter Wirtschaftsexperte sein, dessen Aufgabe darin besteht, den Entscheidungsträgern wirtschaftliche Analysen an die Hand zu geben und den mit der Untersuchung beauftragten Kommissionsbediensteten während des Verfahrens beratend zur Seite zu stehen", so Mario Monti.