12.12.2002 EU

EU-Kommission: Urheberrecht künftig bei Regisseuren


Regisseure gelten künftig als Urheber und können über die Rechte an ihrem geistigen Eigentum frei verfügen. Dies ist das Ergebnis eines am 9. Dezember 2002 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Berichtes, mit dem alle Mitgliedstaaten den Hauptregisseur eines Films bzw. eines audiovisuellen Werks als Urheber anerkennen.

Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein erklärte dazu: "Ich bin sehr froh, dass wir dieses Ziel erreicht haben." Die Anerkennung des Regisseurs als Urheber eines Films sei logisch und gerecht und fördere die Kreativität. "Europa kann eine ganze Reihe bekannter und international erfolgreicher Regisseure aufweisen, die diese Anerkennung verdient haben", so der Kommissar weiter. Die Kommission werde die Situation aber im Auge behalten, um sicher zu stellen, dass vertragliche Bestimmungen über Filmrechte nicht den Binnenmarkt behindern und die Rechte aller Beteiligten hinreichend gewahrt sind.

Der Begriff des Urhebers einer Werkschöpfung ist in den meisten Fällen nicht durch EU-Recht harmonisiert. Bei Film- sowie audiovisuellen Werken ist es besonders schwierig, aus der Vielzahl der Beteiligten, wie etwa Drehbuchautoren, Komponisten der Filmmusik oder Regisseuren, den Haupturheber zu bestimmen. Ziel der überarbeiteten Richtlinie ist es, dem Hauptregisseur als dem eigentlichen Urheber des Films das Urheberrecht zu sichern. Es steht den Mitgliedstaaten frei, im Rahmen nationaler Gesetze andere Miturheber zu definieren.

Den Bericht können Sie bei Interesse im Internet unter: www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/intprop/news/index.htm einsehen.