20.12.2002 EU

EU-Kommission: Vorlage des ersten Berichtes zu Reformen der nationalen Rentensysteme


Die Europäische Kommission hat am 17. Dezember 2002 eine erste umfassende Analyse der nationalen Rentensysteme sowie ihrer Möglichkeiten, den demographischen Wandel aufzufangen, vorgelegt. Das Papier stellt die getroffenen Reformmaßnahmen der einzelnen Mitgliedsstaaten vor. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass viele Länder weitere Reformen in Angriff nehmen müssen, um in einer alternden Gesellschaft weiter für die Renten garantieren zu können. Nach der Annahme durch Kommission und Rat soll das Papier im Frühjahr 2003 in Brüssel den EU-Staats- und Regierungschefs vorgelegt werden.

Angesichts der Tatsache, dass die "Baby-Boom"-Generation innerhalb der nächsten 10-15 Jahre das Rentenalter erreicht, dass die Geburtenraten in den letzten Jahrzehnten niedrig waren und sich die Lebenserwartung weiterhin verlängert, wird sich bis zum Jahre 2050 die Verhältniszahl Menschen im Renten- zu Menschen im Erwerbsalter verdoppeln. In den meisten Mitgliedstaaten wird damit gerechnet, dass sich die Rentenausgaben ab 2015 erheblich erhöhen. Dies gibt Anlass zur Sorge darüber, ob in Zukunft die Renten geeignet sind, einen angemessenen Lebensstandard für die Rentner und die finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme sicherzustellen.

Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ihre Rentensysteme den sich wandelnden gesellschaftlichen Bedürfnissen gerecht werden, wie etwa einer zunehmenden Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen und einem wachsenden Anteil von Teilzeit- und Leiharbeitnehmern sowie Selbständigen. Angesichts dieser Herausforderungen einigten sich sämtliche Mitgliedstaaten im Jahre 2001 auf elf gemeinsame Ziele für die EU, mit denen man die Zukunft der Rentensysteme sicherstellen will, und sie vereinbarten auch, gemäß der offenen Koordinierungsmethode zusammen zu arbeiten.

In dem Bericht wird angemerkt, dass in vielen Mitgliedstaaten eine private Altersversorgung als Ergänzung der staatlichen Renten angeregt wird. Es ist aber trotzdem anzunehmen, dass diese für die meisten Europäer im Alter weiterhin die wichtigste Einkommensquelle darstellen werden. Man setzt häufig Steueranreize ein, um private Renten zu fördern, aber eine besonders wirksame Weise, die Mitgliederzahl in Betriebsrentensystemen zu erhöhen, ist - gemäß dem Bericht - derartige Systeme durch Tarifvereinbarungen einzurichten, die häufig ganze Branchen abdecken. Hinsichtlich des österreichischen Systems wird angemerkt, dass die staatlichen Anreize zur privaten Pensionsvorsorge viel zu gering seien.

Den vollständigen Bericht zur Kommissionsbewertung der Rentenstrategien in den Mitgliedstaaten können Sie im Internet unter europa.eu.int/comm/employment_social/news/2002/dec/joint_pensions_report_de.html einsehen.