20.12.2002 EU

EU-Kommission: Verschärfung der EU-Rechtsvorschriften für Mineralwasser


Am 12. Dezember 2002 wurde einem Vorschlag der Kommission zugestimmt, welcher die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich des natürlichen Mineralwassers verschärfen soll.

Mit dem Vorschlag werden einerseits Höchstgrenzen für eine Reihe natürlich vorkommender Stoffe festgelegt, die in höheren Dosen aufgenommen ein langfristiges Gesundheitsrisiko darstellen können. Der Vorschlag definiert ferner Bedingungen für die Behandlung von natürlichem Mineral- und Quellwasser mit ozonangereicherter Luft, auf der Grundlage einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses. Bei diesem Verfahren können einige der unerwünschten Bestandteile durch Oxidation eliminiert werden.

Ferner muss natürliches Mineralwasser, welches mehr als 1,5 mg/l Fluorid enthält, auf dem Etikett einen Hinweis tragen, dass sich das Wasser nicht zum regelmäßigen Verzehr für Säuglinge und Kleinkinder eignet. Diese Menschen sind besonders anfällig für die nachteiligen Wirkungen von Fluorid, welche dieses entfaltet, wenn es über einen längeren Zeitraum hinweg in höheren Dosen aufgenommen wird.

Die Kennzeichnungsbestimmungen kommen ab dem 1. Januar 2004 zur Anwendung und sind ab dem 1. Juli 2004 verbindlich vorgeschrieben. Erzeugnisse, die vor dem 1. Juli 2004 abgefüllt und etikettiert wurden, dürfen jedoch - solange der Vorrat reicht - abgesetzt werden.