05.12.2002 EU

Rat verabschiedet Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation


Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember 2002 die Verabschiedung der Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation durch den Rat begrüßt. Damit soll sich die EU integrierten Finanzmärkten nähern, welchen Anleger und Publikum vertrauen können.

Auch die Marktintegrität im Bereich der Finanzinstrumente soll durch die Richtlinie gestärkt werden. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sprach von einem klaren Zeichen: "Wir werden auf den europäischen Kapitalmärkten Marktmissbrauch gleich welcher Art nicht dulden." Mit der Richtlinie soll bei Anlegern und Publikum das für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum notwendige Vertrauen geschaffen werden.

Der Rat verständigte sich auf den vom Europäischen Parlament am 24. Oktober 2002 in zweiter Lesung angenommenen Text. Die Kommission hatte ihren ersten Vorschlag im Mai 2001 vorgelegt. Damit wurde erstmals eine Rahmenrichtlinie nach dem vom Lamfalussy-Ausschuss empfohlenen und vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligten Konzept verabschiedet. Die Mitgliedstaaten müssen sie innerhalb von 18 Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in innerstaatliches Recht umsetzen.