05.12.2002 EU

Verbesserte Pflanzenschutzregelung genehmigt


Der Agrarrat hat am 28. November 2002 Änderungen der Richtlinie 2000/29/EG über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse genehmigt. Durch diese Änderung sollen die Einfuhrverfahren für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse transparenter und die EU-Pflanzenschutzregelung als Reaktion auf die Gefahren durch den zunehmenden Handel weiter an die Bedingungen des Binnenmarktes angepasst werden.

Oberstes Ziel des EU-Pflanzenschutzrechts ist der Schutz der Gemeinschaft gegen Schadorganismen, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse befallen. Wesentliche Änderungen sind insbesondere die strengeren Verfahren für die Zollabfertigung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie die Verbesserung der Voraussetzungen für die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den amtlichen Pflanzenschutzdiensten in den Mitgliedstaaten. Die Änderungen sollen darüber hinaus eine bessere Information der Importeure gewährleisten und sehen den Aufbau eines harmonisierten Systems von Gebühren vor, welche für die bei der Einfuhr erforderlichen Pflanzengesundheitsuntersuchungen erhoben werden.

Die geänderte Richtlinie wird am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten und schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Bestimmungen für ihre Umsetzung vor dem 1. Jänner 2005 erlassen müssen.