12.12.2002 EU

EU-Kommission: Neue Versteuerung von Gas und Elektrizität


Gas und Elektrizität sollen in der EU künftig anders versteuert werden. Das geht aus einem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2002 hervor, wonach Lieferungen von Erdgas und Elektrizität nicht mehr am Ort der Lieferung, sondern am Ort des Verbrauchs besteuert werden sollen. Ziel ist ein reibungsloseres Funktionieren des Binnenmarkts im Bereich Energie. Die neue Regelung soll die derzeitigen Probleme wie die Doppel- und Nichtbesteuerung sowie Wettbewerbsverzerrungen beseitigen.

Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein erklärte hierzu: "Dieser Vorschlag ist dringend notwendig, um die Mehrwertsteuer-Vorschriften für Gas und Elektrizität an die Erfordernisse des Binnenmarktes anzupassen. Ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten den Vorschlag rasch annehmen, denn der Rat der Energieminister hat kürzlich beschlossen, die Gas- und Elektrizitätsmärkte für gewerbliche Kunden bis 2004 und für Privatkunden bis 2007 vollständig zu liberalisieren."

Gemäß dem Kommissionsvorschlag würde im Falle eines Käufers, welcher die Lieferungen weiterverkauft, die Besteuerung an dem Ort erfolgen, an dem dieser Käufer ansässig ist. Erfolgt der Verkauf dagegen an einen Endverbraucher, wäre der Ort der Besteuerung der Verbrauchsort. Die Besteuerung erfolgt somit in dem Land, in dem der Kunde ansässig ist.

Weitere Informationen können Sie bei Interesse im Internet unter: europa.eu.int/comm/taxation_customs/whatsnew.htm einsehen.