29.11.2002 EU

EU-Kommission: Vereinfachung des europäischen Kartellrechts


Die Europäische Kommission hat am 26. November 2002 die Annahme der umfassendsten Kartellrechtsreform seit 1962 im Rat begrüßt. Diese von der Kommission im September 2000 vorgeschlagene Reform soll die Anwendung der Kartellrechtsvorschriften des EG-Vertrags in der Europäischen Union grundlegend vereinfachen.

Die neue Verordnung sieht als wichtigste Änderung vor, dass Unternehmensvereinbarungen von nun an nicht mehr bei der Kommission angemeldet werden müssen, womit der damit verbundene administrative und finanzielle Aufwand für die Unternehmen wegfallen sollte.

Mit dem Erlass der neuen Verordnung vor der Erweiterung der Europäischen Union soll die Anwendung des Kartellrechts durch eine bessere und effizientere Aufgabenteilung zwischen der Kommission und den nationalen Behörden auf eine solidere Basis gestellt werden. Der Kommission und den nationalen Behörden soll so ermöglicht werden, ihre Ressourcen auf die Bekämpfung von Preisabsprachen und anderen besonders wettbewerbsschädigenden Verhaltensweisen zu konzentrieren. Die neue Regelung soll mit 1. Mai 2004 in Kraft treten.