29.11.2002 EU

EU-Kommission: Neue Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen


Die Europäische Kommission hat am 19. November 2002 eine neue Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen und geregelte Märkte vorgeschlagen, mit der die bisherige Richtlinie geändert und den weitreichenden strukturellen Veränderungen auf den EU-Finanzmärkten Rechnung getragen werden soll.

Diese Richtlinie würde eine stärkere Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften bewirken und zwei Grundvoraussetzungen für die Vollendung des Finanzdienstleistungsbinnenmarkts erfüllen: So würde sie erstens die Wertpapierhäuser mit einem "europäischen Pass" ausstatten, der eine EU-weite Tätigkeit ermöglicht, und zweitens gewährleisten, dass Anleger bei der Inanspruchnahme von Wertpapierhäusern ein hohes Maß an Schutz genießen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat dieses Wertpapierhaus seinen Sitz hat.

Mit diesem Vorschlag wird erstmals der Versuch unternommen, einen umfassenden rechtlichen Rahmen für die geordnete Ausführung von Anlegeraufträgen durch Börsen, andere Handelssysteme und Wertpapierhäuser zu schaffen. Es soll die Integrität und Transparenz der EU-Märkte gewahrt, der Wettbewerb zwischen traditionellen Börsen und anderen Handelssystemen angekurbelt und dadurch Innovation gefördert werden. Dies soll die Kosten des Handels senken, mehr Mittel für Investitionen freisetzen und dadurch letztendlich das Wirtschaftswachstum erhöhen.

Entsprechend der im Februar 2002 mit dem Europäischen Parlament erzielten Einigung über eine bessere Regulierung der EU-Wertpapiermärkte, die sich an die Empfehlungen des Ausschusses der Weisen anschloss, sieht der Vorschlag den Erlass einer Rahmenrichtlinie vor.