29.11.2002 EU

Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für Banken und Wertpapierhäuser


Mit der Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften für Banken und Wertpapierhäuser soll der bestehende Rechtsrahmen modernisiert und stärker an die Risiken der Finanzinstitute angepasst werden. Dies soll die Stabilität des Finanzsystems erhalten, das Vertrauen in die Finanzinstitute bewahren, die Verbraucher schützen und so für größtmögliche Wirksamkeit der Eigenkapitalvorschriften sorgen.

Die neuen Vorschriften sollen ein wesentlicher Bestandteil des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen sein und als solche zum wirtschaftlichen und sozialen Nutzen beitragen, der aus wettbewerbsfähigen, EU-weit gleichen Rahmenbedingungen auf diesem Gebiet resultiert.

Die neuen EU-Rahmenvorschriften sollen Ende 2006 zeitgleich mit der neuen "Baseler Eigenkapitalvereinbarung" in Kraft treten. Die aktuelle Vereinbarung (1988), die vom Ausschuss für Bankenaufsicht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (dem sog. "Baseler Ausschuss"), dem die Bankaufsichtsbehörden der G-10-Länder angehören, vereinbart wurde, stellt international die Messlatte für eine angemessene Eigenkapitalausstattung dar.

Ein wesentlicher Aspekt des geplanten neuen Rahmens ist seine Flexibilität. So soll er von Banken und Wertpapierhäusern gleich welcher Größe, Tätigkeit und Komplexität angewandt werden können. Diese Flexibilität soll dadurch erreicht werden, dass die Institute aus einer Reihe möglicher Vorgehensweisen diejenigen auswählen können, welche ihrer Situation und der Komplexität ihres Risikomanagements bestmöglich gerecht wird.

Mit der neuen Regelung soll auch gewährleistet werden, dass Ausleihungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit angemessenen proportionalen Eigenkapitalanforderungen belegt werden. Die entsprechenden Vorschriftenentwürfe wurden bereits in den geplanten Rahmen integriert.

Das Arbeitspapier und sein Begleitdokument, das gleichzeitig Erläuterung und Anleitung sein will, sollen die Grundlage für einen vertieften Dialog (den "strukturierten Dialog") mit Interessenvereinigungen und Verbänden aus dem Finanzdienstleistungssektor sowie aus anderen Bereichen darstellen. Auf EU-Ebene wird dieser Dialog direkt von den Kommissionsdienststellen geführt, auf nationaler Ebene wird er von den zuständigen Aufsichtsbehörden koordiniert. Der Abschluss des Dialogs ist für Ende Januar 2003 vorgesehen.

Zum Hintergrund:Kommissionsdienststellen und Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht arbeiten zeitgleich an der Überarbeitung der Eigenkapitalvorschriften. Die Europäische Kommission nimmt an den Sitzungen des Baseler Ausschusses und seiner Arbeitsgruppen als Beobachterin teil. In diesem Ausschuss sind neun EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich) vertreten.

Kommission wie Baseler Ausschuss stellen Mindesteigenkapitalanforderungen, die aufsichtliche Überprüfung sowie die Marktdisziplin ins Zentrum ihrer Arbeiten. Wie der Baseler Ausschuss zielt auch die EU darauf ab, die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen stärker an das jeweilige Risiko zu koppeln und den Instituten Anreize zur Verbesserung ihres Risikomanagements zu geben.

Die neuen Vorschriften sollten die europäischen Banken und Wertpapierhäuser in die Lage versetzen, rasch auf Marktveränderungen zu reagieren. Sie müssen flexibel und kohärent sein und eine wirksame Aufsicht gewährleisten.