30.10.2002 EU

Kommission will Insidergeschäfte und Marktmissbrauch bekämpfen


Die Europäische Kommission hat die am 24. Oktober 2002 erfolgte Annahme ihres Vorschlags für eine Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) durch das Europäische Parlament in zweiter Lesung begrüßt. Sie ist zuversichtlich, dass der EU-Ministerrat die wenigen Änderungen des Parlaments akzeptieren und die Richtlinie im Rahmen des so genannten "Mitentscheidungsverfahrens" bis Ende des Jahres verabschieden wird. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zu integrierten Finanzmärkten, denen Anleger und Publikum vertrauen können. Darüber hinaus soll die Richtlinie für größere Marktintegrität im Bereich der Finanzinstrumente sorgen.

Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein betonte, dass das reibungslose Funktionieren der Finanzmärkte und das Vertrauen der Öffentlichkeit von zentraler Bedeutung für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum sind. "Skandale wie Enron zeigen unmissverständlich, dass wir strenge Vorschriften brauchen, um die Märkte sicherer zu machen und Missbrauch und Betrug von ihnen fern zu halten. Marktmissbrauch verteuert die Kapitalaufnahme für die Unternehmen, schreckt Anleger ab und schadet der Wirtschaft. Wir müssen alles daransetzen, ihn auszumerzen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in unsere Märkte wiederherzustellen. Genau das wird durch die Richtlinie erreicht. Ich fordere den Rat deshalb auf, die Richtlinie zügig zu verabschieden", fügte der Kommissar hinzu.

Nach ihrer Verabschiedung und Umsetzung soll die Richtlinie die Standards für Marktintegrität erhöhen, europaweit zur Harmonisierung der Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmissbrauch beitragen, ein hohes Maß an Transparenz sowie Gleichbehandlung der Marktteilnehmer gewährleisten sowie die nationalen Behörden zu engerer Zusammenarbeit und stärkerem Informationsaustausch verpflichten. Die Richtlinie soll dabei alle Finanzinstrumente abdecken, welche in der Europäischen Union auf zumindest einem geregelten Markt (einschließlich Primärmärkte) zugelassen sind.