29.11.2002 EU

EU-Kommission: Genehmigung von Patenten für Mobilfunkdienste der dritten Generation


Die Europäische Kommission hat am 12. November 2002 eine Reihe von Vereinbarungen für kartellrechtlich unbedenklich erklärt, die den Zugang zu Patenten für im Bereich der Mobilfunktechnik der dritten Generation (3G-Mobilfunk) tätige Hersteller verbessern soll.

Wie schon bei den Vereinbarungen über eine gemeinsame Nutzung der 3G-Netze begrüßt die Kommission die Bemühungen der Branche um eine beschleunigte Einführung von 3G-Mobilfunkdiensten für Kunden in der EU, solange dadurch nicht der Wettbewerb bei den verschiedenen 3G-Mobilfunktechniken verfälscht wird. Im vorliegenden Fall dürften die Vereinbarungen wohl kaum zu einer Einschränkung des Wettbewerbs bei den verschiedenen 3G-Technologien führen. Da die Vereinbarungen jedoch völlig neue Technologien betreffen, müssten sie erneut einer Prüfung nach den Wettbewerbsregeln unterzogen werden, sobald sich die ihnen zugrunde liegenden konkreten oder rechtlichen Rahmenbedingungen ändern.

Um den Wettbewerb zwischen den potenziell konkurrierenden wesentlichen Patenten für die verschiedenen 3G-Technologien aufrechtzuerhalten, haben sich die Vertragsparteien zur Anpassung der ursprünglichen Verträge bereit erklärt. Anstatt der Zusammenfassung aller wesentlichen Patente in einem einzigen Topf sollen jetzt fünf getrennte Regelungen - eine für jede Technologie - geschaffen werden.