30.10.2002 EU

Kommission: EU-weiter Schutz von gewerblichen Geschmacksmustern ab 2003 möglich


Die Europäische Kommission hat am 22. Oktober 2002 eine Verordnung verabschiedet, auf deren Grundlage das EU-Harmonisierungsamt (HABM) für den Binnenmarkt in Alicante ab Anfang 2003 gemeinschaftliche Geschmacksmuster eintragen kann. Die Eintragung als Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat den Vorteil, dass Unternehmen mit einem einzigen Antrag EU-weiten Schutz erhalten. Die Unternehmen haben aber auch weiterhin die Möglichkeit, Geschmacksmuster nach nationalem Recht eintragen zu lassen.

Das für Binnenmarktfragen zuständige Kommissionsmitglied Frits Bolkestein wörtlich: "Ich bin sehr froh, dass wir einem benutzerfreundlichen System zur Eintragung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern wieder einen Schritt näher gekommen sind. Wir wollen Kreativität und Innovation fördern, indem wir es Unternehmen und Privatpersonen, die neue Geschmacksmuster entwickeln, einfacher machen, diese mit einem einzigen Antrag auf dem gesamten Binnenmarkt zu schützen."

Mit der Eintragung erhalten die Inhaber der Geschmacksmuster das alleinige Recht zur Benutzung des betreffenden Geschmacksmusters sowie das Recht, in der gesamten EU jedem Dritten seine Benutzung zu verbieten, und zwar bis zu 25 Jahre lang. Es wird davon ausgegangen, dass das Harmonisierungsamt zu Beginn des Jahres 2003 die ersten Voranträge annehmen kann. Die ersten amtlichen Eintragungen dürften ab April 2003 erfolgen.