30.10.2002 EU

Neue Rechtsvorschrift soll Betrug mit EU-Geldern bekämpfen


Am 18. Oktober 2002 ist das "Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften", das die EU-Mitgliedstaaten bereits am 26. Juli 1995 im Rahmen der Dritten Säule unterzeichnet hatten, in Kraft getreten. Damit sind in allen Strafgesetzbüchern der Mitgliedstaaten endlich Betrug, Bestechung und Bestechlichkeit zum Schaden der EU-Finanzen einheitlich als Straftatbestand definiert. Die Kommission hatte allerdings eine weitreichendere Richtlinie zur Betrugsbekämpfung gefordert.

EU-Kommissarin Michaele Schreyer, verantwortlich für den Haushalt, begrüßte dennoch die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten: "Mehr als sieben Jahre nach der Unterzeichnung des Übereinkommens war das Inkrafttreten überfällig, nachdem Belgien, Irland und Italien als letzte Mitgliedstaaten das Abkommen in diesem Jahr ratifiziert haben. Endlich müssen die Mitgliedstaaten Betrug am EU-Haushalt nach einheitlichen Maßstäben als Straftatbestand behandeln. Für die Betrugsbekämpfung ist das ein wichtiger gemeinsamer Schritt, von dem in der nationalen Strafverfolgung allerdings auch Gebrauch gemacht werden muss."

1995 hatten die Mitgliedstaaten das Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften unterzeichnet, in dem Betrug zum Nachteil der EU-Finanzen definiert und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, für diese Art von Betrug einen selbständigen Straftatbestand zu begründen, festgelegt wird. Das Übereinkommen und die Protokolle treten erst mit der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft. Dies ist für das Übereinkommen und das erste Protokoll jetzt erfolgt. Dabei hatten Deutschland und Finnland als erste Staaten bereits 1998 die Ratifikation vorgenommen. In Italien war dies erst im Juli diesen Jahres erfolgt.