30.10.2002 EU

Kommission: Biotechnologie - EU-Patentrecht muss richtig angewandt werden


Alle Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen aus dem Jahr 1998 (Richtlinie 98/44/EG) richtig anwenden, sonst wird Europa in diesem wichtigen Sektor hinter der Konkurrenz zurückfallen und damit sein Ziel verpassen, zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Dies ist die wichtigste Schlussfolgerung des ersten Berichts der Europäischen Kommission über die Durchführung der Richtlinie.

Der Bericht befasst sich außerdem mit wichtigen Bestimmungen der Richtlinie wie die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren bzw. von isolierten oder auf andere Art hergestellten Bestandteilen des menschlichen Körpers, einschließlich Stammzellen. Die Kommission wird eine Gruppe von Sachverständigen aus den Bereichen Wirtschaft, Recht und Naturwissenschaften einberufen. Sie soll kontroverse Fragen im Zusammenhang mit biotechnologischen Patenten prüfen und die Kommission bei der Erarbeitung künftiger Jahresberichte unterstützen.

Der Bericht ist der erste in einer Reihe von Jahresberichten der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 16 lit. c der Richtlinie. Er prüft die Entwicklung und die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Bio- und Gentechnologie und geht besonders auf einige kontroverse Fragen ein, die derzeit auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene erörtert werden.

In den Schlussfolgerungen werden zwei Bereiche genannt, die für eine umfassendere Analyse von besonderem Interesse sind - der Schutzumfang von Patenten auf aus dem menschlichen Körper stammende isolierte Gensequenzen oder Teilsequenzen sowie die Patentierbarkeit menschlicher Stammzellen und daraus hergestellter Zelllinien.

Diese beiden Fragenkomplexe sollen ab November 2002 von einer Gruppe unabhängiger Sachverständiger (aus den Bereichen Wirtschaft, Recht und Naturwissenschaften) untersucht und analysiert werden. Die Schlussfolgerungen werden der Kommission zur Erstellung des Fortschrittsberichts 2003 vorgelegt.

Der vollständige Text des Kommissionsberichts ist einzusehen unter www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/invent/index.htm. Den vollständigen Text der Richtlinie 98/44/EG finden Sie unter europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc