30.10.2002 EU

Kommission will Opfer von Straftaten besser unterstützen


Alle Opfer von Straftaten und Terrorismus in der EU sollten gemäß dem Vorschlag der Kommission eine Entschädigung für ihre Beeinträchtigungen erhalten können. Der Richtlinienvorschlag vom 17. Oktober 2002 legt eine Mindestnorm für die Gewährung einer solchen Entschädigung fest. Er führt ferner ein System der Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Behörden bei der Unterstützung der Opfer ein, die in Situationen mit grenzüberschreitenden Bezügen Regress beantragen.

"Die Unterstützung und der Schutz der Opfer von Kriminalität und Terrorismus sind ein zentrales Ziel bei der Errichtung der Europäischen Union als einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Die heute von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Realisierung dieses Ziels dar", unterstrich Antonio Vitorino, das für Justiz und Inneres zuständige Kommissionsmitglied. Er fügte hinzu, dass sich heute EU-Bürger und in der EU aufenthaltsberechtigte Personen in einer Situation befinden könnten, in der sie für ihre infolge einer Straftat erlittenen Schaden keinerlei Entschädigung erhalten.

Die vorgeschlagene Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Opfern von in ihrem Hoheitsgebiet vorsätzlich begangenen Straftaten und Terrorismus eine Entschädigung zu gewähren. Die Entschädigung sollte alle Schäden decken, die dem Opfer als direkte Folge der Straftat entstanden sind. Die Mitgliedstaaten können die Regressforderungen davon abhängig machen, dass sich das Opfer - bevor es sich an den Staat wendet - bemüht hat, eine Entschädigung vom Täter zu erhalten. Die Wiedergutmachung sollte auch engen Angehörigen und Unterhaltsberechtigten von Opfern gewährt werden, die infolge der durch die Straftat hervorgerufenen Schädigungen gestorben sind.

Nähere Informationen finden Sie im Internet unter europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh=