30.10.2002 EU

Kommission stärkt Verbraucherschutz bei Immobiliendarlehen


Höchstmögliche Transparenz und Information bei der Vergabe von Immobiliendarlehen ist das Ziel des am 30. September 2002 in Kraft getreten Verhaltenskodex für Kreditinstitute. Über 3600 Institute haben sich verpflichtet, im Sinne des Verbrauchers die Regeln des Kodex für die Kreditvergabe anzuwenden. Transparenz und Information für den Verbrauchern und den EU-weiten Wettbewerb zu unterstützen sind die Anliegen dieser Kommissionsinitiative.

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Frits Bolkestein zeigte sich erfreut über die große Zahl an teilnehmenden Bankinstituten. "Die Verbraucher werden einfacher die einzelnen Angebote vergleichen und auswählen können, sei es bei Angeboten aus dem Inland oder auch aus anderen Staaten der Union", sagte der Kommissar in Brüssel. Nach dem neuen Kodex werden die Verbraucher ab sofort ein standardisiertes übersichtliches Angebot für ein Immobiliendarlehen bei jedem teilnehmenden Institut erhalten. Dieses Angebot wird sowohl allgemeine Informationen über das gewünschte Darlehen als auch spezielle Informationen wie etwa den nominalen Zinssatz, den effektiven Jahreszins, die Laufzeit des Kredites und eventuelle Regelungen für eine frühere Rückzahlung beinhalten.

Die Kommission bedauerte hingegen, dass in einigen Ländern der Union erst wenige Bankinstitute dem Kodex beigetreten sind. So finden sich etwa keine spanischen und nur wenige französische Institute auf der Liste der Unterzeichner. Die Kommission bemüht sich, auch in diesen Ländern eine verbraucherfreundliche Regelung durchzusetzen.