02.02.2015 EU

EU-Verordnung eröffnet Wahlmöglichkeiten beim Erbrecht

Angleichung. Ab Mitte August gelten europaweit einheitliche Regeln hinsichtlich des anwendbaren Erbrechts und der gerichtlichen Zuständigkeit in grenzüberschreitenden Erbfällen. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts auf den ordentlichen Wohnsitz verweisen


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