02.02.2015 EU
EU-Verordnung eröffnet Wahlmöglichkeiten beim Erbrecht
Angleichung. Ab Mitte August gelten europaweit einheitliche Regeln hinsichtlich des anwendbaren Erbrechts und der gerichtlichen Zuständigkeit in grenzüberschreitenden Erbfällen. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts auf den ordentlichen Wohnsitz verweisen