18.11.2014 EU
EuGH: Aus für Sozialhilfe an EU-Zuwanderer
Deutschland darf EU-Bürgern, die noch nicht im Land gearbeitet haben, die Grundsicherung verwehren. Gleichstellung bei Sozialleistungen gibt es nur für Arbeitswillige
Deutschland darf EU-Bürgern, die noch nicht im Land gearbeitet haben, die Grundsicherung verwehren. Gleichstellung bei Sozialleistungen gibt es nur für Arbeitswillige