07.12.2011 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: 31. KFG-Novelle

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (31. KFG-Novelle)


Problem:
Es gibt Vorschläge, verschiedene Regelungen im Fahrschulbereich im Sinne von Deregulierung zu
vereinfachen. Die Projekte Verwaltungslasten senken für Unternehmen und für Bürger sehen Maßnahmen
auch im Bereich des KFG vor. Die Richtlinie 2006/26/EG verlangt die Schaffung eines
Risikoeinstufungssystems für Unternehmen.

Ziel:
Umsetzung der Vereinfachungsvorschläge, Deregulierung im Fahrschulbereich, Umsetzung der
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Senkung der Verwaltungslasten aus Informationsverpflichtungen.
Verankerung eines Risikoeinstufungssystems für Unternehmen.

Inhalt /Problemlösung:
Mit der vorliegenden Novelle soll die Grundlage für eine § 57a-Begutachtungsplakettendatenbank
geschaffen werden. In dieser Datenbank sollen auch die Gutachten über die wiederkehrende
Begutachtung abgelegt und für die Zulassungsstellen abrufbar werden. Dadurch entfällt die Vorlage der
Papierversion im Zuge eines Zulassungsvorganges.
Das von der Richtlinie 2006/26/EG verlangte Risikoeinstufungssystem für Unternehmen wird im KFG
verankert.
Im Fahrschulbereich soll die behördliche Zustimmung bei Änderungen der Schulfahrzeuge entfallen.
Weiters sollen auch Fahrlehrerausweise entfallen. Die Bestimmungen über die Wiederholungen der
Lehrbefähigungsprüfung werden großzügiger gestaltet und die Möglichkeiten für die Behörde im Rahmen
der Fahrschulinspektion werden ausgedehnt und verbessert.
Das System der Bewilligung von Übungsfahrten (§ 122) wird gänzlich neu gefasst. Dabei entfällt die
bisher vorgesehene Bewilligung für den Begleiter, was mit einem Entfall der Verwaltungslasten in
diesem Bereich verbunden ist. Die Bewilligung soll in Zukunft der Bewerber um eine Lenkberechtigung
erhalten. Für diesen ist das aber keine Mehrbelastung, da er sowieso in eine Fahrschule gehen muss und
nunmehr der Antrag über die Fahrschule eingebracht werden kann.
Weiters werden schärfere Maßnahmen bei festgestellten Manipulationen von Kontrollgeräten vorgesehen.
Einerseits soll die Weiterfahrt verhindert werden können, andererseits sollen die
Manipulationseinrichtungen für verfallen erklärt werden.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 17.01.2012.