12.12.2011 Gesetzgebung
Kontrolle sensibler Unternehmsverkäufe
Außenwirtschaftsgesetz: Das Wirtschaftsministerium kann in sicherheitsrelevanten Branchen den Einstieg von Käufern aus Nicht-EWR-Ländern verhindern
Außenwirtschaftsgesetz: Das Wirtschaftsministerium kann in sicherheitsrelevanten Branchen den Einstieg von Käufern aus Nicht-EWR-Ländern verhindern