19.11.2011 Gesetzgebung
GSpG: Haftungsbegrenzung der Casinobetreiber verfassungswidrig
Der VfGH entschied am 27.9.2011, dass die gesetzlich normierte Begrenzung der Haftung für Casinobetreiber verfassungswidrig ist
Verletzt ein Spielbankbetreiber grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Sorgfaltspflicht, haftet er nicht nur bis zum Existenzminimum des spielsüchtigen Geschädigten!