19.11.2011 Gesetzgebung

GSpG: Haftungsbegrenzung der Casinobetreiber verfassungswidrig

Der VfGH entschied am 27.9.2011, dass die gesetzlich normierte Begrenzung der Haftung für Casinobetreiber verfassungswidrig ist


Verletzt ein Spielbankbetreiber grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Sorgfaltspflicht, haftet er nicht nur bis zum Existenzminimum des spielsüchtigen Geschädigten!

 

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