09.11.2011 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Grundbuchs-Novelle 2012

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Baurechtsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002 und das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz geändert werden (Grundbuchs-Novelle 2012 - GB-Novelle 2012)


Ziele und Inhalt des Entwurfs

Mit diversen, jeweils punktuellen Regelungen sollen die Einsatzmöglichkeiten der IT im Grundbuchsverfahren ausgeweitet und einige bisher umstrittene grundbuchsrechtliche Fragen einer eindeutigen Lösung zugeführt werden. Das betrifft insbesondere

- die Möglichkeit einer – vom Grundbuchsgesuch losgelösten – „Rangordnungserklärung“,

- Klarstellungen beim Verbesserungsauftrag im Grundbuchsverfahren sowie bei der Kumulierung,

- die Einschränkung der Kumulierungsmöglichkeit bei Liegenschaften, an denen Wohnungseigentum begründet ist,

- die Möglichkeit eines Verzichts auf Zustellungen,

- die Ausweitung der Definition gegenstandsloser Eintragungen,

- die Einschränkung der Zuständigkeit des Eisenbahngerichts,

- die Abschaffung der Zweistufigkeit des Verfahrens zur Begründung eines Baurechts,

- die erleichterte Berichtigung von Miteigentumsanteilen im Wohnungseigentumsrecht und

- die Änderung von Eintragungen, die noch auf Schilling oder andere „Altwährungen“ lauten.

 

 

Ende der Begutachtungsfrist ist der 06.12.2011.