24.10.2011 Gesetzgebung
Kindesmissbrauch: Abschaffung der Verjährung nicht sinnvoll
Wer sich lange Zeit nichts mehr zu Schulden kommen ließ, braucht durch eine Strafe nicht mehr vor neuen Taten abgeschreckt werden
Die schweren Fälle von Kindesmissbräuchen im Wiener Kinderheim Wilhelminenberg haben die Debatte über die Verjährung von Straftaten aufleben lassen. Vergewaltigung von Kindern und besonders schwere Fälle von Kindesmissbrauch sollen nie verjähren – so eine breite Forderung über mehrere Parteien hinweg