24.10.2011 Gesetzgebung

Kindesmissbrauch: Abschaffung der Verjährung nicht sinnvoll

Wer sich lange Zeit nichts mehr zu Schulden kommen ließ, braucht durch eine Strafe nicht mehr vor neuen Taten abgeschreckt werden


Die schweren Fälle von Kindesmissbräuchen im Wiener Kinderheim Wilhelminenberg haben die Debatte über die Verjährung von Straftaten aufleben lassen. Vergewaltigung von Kindern und besonders schwere Fälle von Kindesmissbrauch sollen nie verjähren – so eine breite Forderung über mehrere Parteien hinweg

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