28.09.2011 Gesetzgebung
Halbherzige Entlastung für Ehrenamtliche
Eine Novelle zum Vereinsgesetz will die Haftung für unbezahlte Vereinsfunktionäre entschärfen
Sie sollen für leichte Fahrlässigkeit nicht mehr zur Kasse gebeten werden. Der Entwurf lässt allerdings viele Fragen offen