04.09.2011 Gesetzgebung

Pflicht für Gehaltsangaben in Stelleninseraten

Die Missachtung des Gebots der Gehaltsangabe in Jobinseraten stellt eine Verwaltungsübertretung dar


Seit 1. März 2011 müssen Arbeitgeber zwingend Gehaltsinformationen in Stelleninseraten angeben. Durch die neue Regelung des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) wird der bisherige Ausnahmefall zum verpflichtenden Regelfall und gilt für alle privaten Arbeitgeber. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Branche spielt keine Rolle

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