21.08.2011 Gesetzgebung

Mutmaßliches Delikt rechtfertigte Telefonüberwachung

Causa Grasser: Ab einem Jahr Strafdrohung kann grundsätzlich das Telefon von Verdächtigen abgehört werden


Das OLG Wien muss aber klären, ob die Verdachtslage ausreichend war. Falls nicht, dürften die gesammelten Daten nicht gegen die Beschuldigten verwendet werden

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