21.08.2011 Gesetzgebung
Mutmaßliches Delikt rechtfertigte Telefonüberwachung
Causa Grasser: Ab einem Jahr Strafdrohung kann grundsätzlich das Telefon von Verdächtigen abgehört werden
Das OLG Wien muss aber klären, ob die Verdachtslage ausreichend war. Falls nicht, dürften die gesammelten Daten nicht gegen die Beschuldigten verwendet werden