22.08.2011 Gesetzgebung

Sachverständige mitunter vom Richter abhängig

Reaktion: Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Privatgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen weniger Wert haben und weniger richtig sein soll als das von einem Richter in Auftrag gegebene Gutachten


Die im Rechtspanorama vom 1. August beschriebene Entscheidung „Eve versus Eva“ (17 Ob 21/10b) und die dort aufgezeigte Problematik der Beweisführung zeigt die Schwäche der ZPO bei der Regelung des Sachverständigenbeweises

 

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