22.08.2011 Gesetzgebung
Sachverständige mitunter vom Richter abhängig
Reaktion: Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Privatgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen weniger Wert haben und weniger richtig sein soll als das von einem Richter in Auftrag gegebene Gutachten
Die im Rechtspanorama vom 1. August beschriebene Entscheidung „Eve versus Eva“ (17 Ob 21/10b) und die dort aufgezeigte Problematik der Beweisführung zeigt die Schwäche der ZPO bei der Regelung des Sachverständigenbeweises