04.08.2011 Gesetzgebung

BGBl I Nr 59/2011: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (24. StVO-Novelle)

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (24. StVO-Novelle)


Bereits seit längerer Zeit wird von den Einsatzorganisationen immer wieder darauf hingewiesen, dass es bei der Versorgung von Unfallopfern zu vermeidbaren Verzögerungen kommt, weil die Richtungsfahrbahn einer Autobahn durch den unfallbedingten Stau blockiert ist und auch der Pannenstreifen für die Einsatzfahrzeuge nicht frei befahrbar ist, weil viele Autofahrer versuchen, verbotenerweise auf dem Pannenstreifen an der Kolonne vorbeizufahren.

 

Als Lösung bietet sich das System der Rettungsgasse an, das in Deutschland seit vielen Jahren im Gesetz verankert ist und auch in anderen Ländern erfolgreich praktiziert wird. Dabei müssen die Autofahrer bereits dann, wenn sich ein Stau zu bilden beginnt, zwischen den einzelnen Fahrstreifen einen freien Raum, eben die „Rettungsgasse“, bilden. Diese Gasse schafft für die Einsatzfahrzeuge eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum Unfallort.