08.08.2011 Gesetzgebung

Arbeiter als Angestellte: Neue und alte Rechte

Eine steirische Firma ernannte alle Arbeiter zu Angestellten. Die einstigen Arbeiter sind dadurch nun sogar privilegiert: Sie kommen in den Genuss der längeren Kündigungsfristen für Angestellte


Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet die Arbeitnehmerschaft seit jeher nach mehreren Kriterien. Unter anderem wird auch an der heute an sich rechtspolitisch überholten Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten festgehalten. Wer kaufmännische Dienste, sonstige höhere Dienste oder Bürotätigkeiten leistet, ist Angestellter. Alle anderen sind Arbeiter

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