27.07.2011 Gesetzgebung

Teure Kopierkosten könnten fallen

Der VfGH leitete ein Prüfungsverfahren ein. Er befürchtet, dass die Gebühren das Recht auf ein faires Verfahren verletzen könnten. Denn Staatsanwälte dürfen im Gegensatz zum Angeklagten so viele Seiten gratis kopieren, wie sie wollen


Wer sich Gerichtsakten kopieren lässt, muss einen Euro zahlen, pro Seite wohlgemerkt. Wer das Material persönlich kopiert, zahlt immer noch 50 Cent pro Seite

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