19.06.2011 Gesetzgebung
Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten von aufrechten Verträgen bei Insolvenz
Das per 1. Juli 2010 in Kraft getretene Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) sieht explizit eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten von aufrechten Verträgen mit dem Schuldner vor. Diese Beschränkungen finden sich in den §§ 25a und 25b der neuen Insolvenzordnung (IO)