19.06.2011 Gesetzgebung

Arbeitsrecht aktuell - Mindestentgelt in Stellenausschreibungen und Austritt wegen Burnout

Seit 01.03.2011 müssen Arbeitgeber, private Arbeitsvermittler sowie "mit der Arbeits-vermittlung betraute Personen öffentlichen Rechts" in Stellenausschreibungen das Brutto-Mindestentgelt angeben


Unter Stellenausschreibung wird jede interne (zB "schwarzes Brett") als auch externe (zB Inserat) Veröffentlichung verstanden - auch eine mündliche Bekanntgabe vor einem größeren Adressatenkreis!

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