22.07.2010 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Betrugsbekämpfungsgesetz 2010


Probleme:EStG:- Schwarzarbeit in der Baubranche.- Nichtbesteuerung von bestimmten Leistungen, die außerhalb eines echten Dienstverhältnisses erbracht werden.- Steuerliche Nichterfassung von Zahlungen ins Ausland bei Leistungserbringung im Inland.

KStG:- Steuerumgehungsmodelle innerhalb von Konzernen.- Zu geringe Sanktionsmöglichkeit bei Unterlassung der Empfängerbenennung.

BAO:- Erschwernisse bei der Betrugsbekämpfung durch Eintritt von Verjährungen.

Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010:- Bedarf der Effizienzsteigerung der Abgabenbehörden im Rahmen der Betrugsbekämpfung.

EU-Polizeikooperationsgesetz:- Fehlende eindeutige Regelung über die nach EU-Recht grundsätzlich mögliche Kooperation zwischen den Abgabenbehörden des Bundes und dem Europäischen Polizeiamt (Europol).

Bankwesengesetz:- Notwendigkeit der Anpassung der Reichweite des Beweisverwertungsverbots an Änderungen in anderen Materiengesetzen.

Ziele/Inhalt:EStG:- Einführung einer Haftungsbestimmung für Bauunternehmer (Auftraggeberhaftung) für Lohnabgaben des Auftragnehmers. Alternativ zur Haftung kann das Auftrag gebende Unternehmen 10% des Werklohnes an das Finanzamt des beauftragten Unternehmens überweisen.- Schaffung der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für Lohnabgaben in Betrugsfällen.- Datenübermittlung der Sozialversicherungsträger über gemeldete Dienstnehmer zur Sicherstellung einer laufenden Überwachung der Lohnabgaben.- Die schon bisher vorgesehene Verpflichtung, ausgezahlte Beträge für bestimmte selbständige Leistungen dem Finanzamt zu melden, soll um eine Verpflichtung zum Steuerabzug erweitert werden.- Im Interesse der Erleichterung der steuerlichen Erfassung im In- oder Ausland sollen Zahlungen über 100.000 Euro, die ins Ausland erfolgen, dem Finanzamt gemeldet werden müssen.

KStG:- Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen in Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung von gewissen Kapitalanteilen zur Vermeidung von Steuerumgehungsmodellen.- Zuschlag auf die Körperschaftsteuer bei unterlassener Empfängernennung.

BAO:- Verlängerung von Verjährungsfristen.

Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010:- Erweiterung der Aufsichts-, Kontroll- und Beweissicherungsbefugnisse der Organe der Abgabenbehörden.

EU-Polizeikooperationsgesetz:- Schaffung einer ausdrücklichen Berechtigung für die Abgabenbehörden des Bundes für die Kooperation mit den Europäischen Polizeiamt (Europol).

Bankwesengesetz:- Sicherstellung, dass das Bankgeheimnis nicht als Deckmantel missbraucht werden kann, um schweren Steuerbetrug und daran anschließende Geldwäsche zu verschleiern.

Ende der Begutachtungsfrist war der 02.07.2010.