04.11.2009 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010


Unmittelbarer Anlass für die Novelle sind zum einen die mit der B-VG-Novelle BGBl I Nr 2/2008 getroffenen Regelungen zur nichtterritorialen Selbstverwaltung, denen sowohl in der RAO als auch in der NO zu entsprechen ist. Im Bereich der RAO bringt dies ua die Einbeziehung der Rechtsanwaltsanwärter als Kammermitglieder mit sich (womit auch die Berücksichtigung im anwaltlichen System der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung einhergeht). Der Entwurf stellt ferner klar, dass die den Rechtsanwalts- und Notariatskammern gesetzlich zukommenden Aufgaben von diesen im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen sind; der Bundesministerin für Justiz kommt insoweit ein Aufsichtsrecht zu.

Zum anderen hat der VfGH in einem Erkenntnis vom Dezember 2008 jene Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben, die bisher Grundlage für die Errichtung der Treuhandschutzeinrichtungen der Rechtsanwaltskammern zur Sicherung der Abwicklung der von den Rechtsanwälten übernommenen Treuhandschaften war. Um dem in diesem Bereich bestehenden Sicherungsbedürfnis sowohl des einzelnen Bürgers als auch der Wirtschaft Rechnung zu tragen, schlägt der Entwurf verschiedene Neuregelungen vor, mit denen sowohl der einzelne Rechtsanwalt als auch die Rechtsanwaltskammer in die Pflicht genommen werden sollen.

In der RAO wird ferner für die von der Plenarversammlung der Rechtsanwaltskammer durchzuführenden Wahlen und Abstimmungen die fakultative Einführung der Briefwahl bzw -abstimmung vorgeschlagen. Damit soll auf in den letzten Jahren aufgetretene praktische Schwierigkeiten reagiert werden.

In der NO soll das Ordnungsstrafverfahren neu geordnet werden. Wesentlichste Neuerung ist dabei die Einführung von Berufungssenaten in Ordnungsstrafsachen, deren Mitglieder weisungsfrei gestellt sind. Auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden soll ferner das Beitragswesen nach der NO.

Der Entwurf enthält darüber hinaus noch verschiedene weitere Anpassungen im Bereich des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Notare.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 09.10.2009.