04.11.2009 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Strafgesetzbuch, Strafvollzugsgesetz ua, Änderung


Mit dem vorliegenden Entwurf sollen internationalen Anforderungen (Verständigungspflichten und Beteiligung im Beweisverfahren bei Ordnungsstrafverfahren) entsprochen, lang bestehende Regelungen (zB die Regelung des Paketempfangs) vereinfacht und präzisiert oder etwa eine gesetzliche Grundlage zur Feststellung von Suchtmittel- oder Alkoholkonsum geschaffen werden. Außerdem soll bestehenden Forderungen der Praxis nachgekommen werden.

Zum wesentlichen Inhalt des Entwurfs:- Regelung der Zusammenrechnung bei Zusatzstrafe nach bedingter Entlassung (§ 46 Abs 5 StGB)- Verständigung bestimmter Opfer von der Entlassung des Strafgefangenen (§§ 3 Abs 6 und 149 Abs 5 StVG)- Beschränkung der Zulässigkeit gemeinnützige Leistungen zu erbringen (§ 3a StVG)- Gesetzliche Verankerung der Justizwache (§ 13a StVG)- Regelung des eingeschränkten Datenzugriffs (§ 15c StVG)- Nennung der Psychotherapeuten im StVG (§§ 17 Abs 2, 90, 103 Abs 3, 134 Abs 4, 152a Abs 2 und 180 Abs 2 StVG)- Recht auf getrennte WC-Anlagen in Hafträumen (§ 42 Abs 4 StVG)- Neuregelung des Paketempfangs (§ 91 StVG)- Einbeziehung von Auflagen und Bedingungen in das System der Vollzugslockerungen (§§ 99 Abs 5 und 126 Abs 5 StVG)- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung von Kontrollmaßnahmen zur Feststellung des Konsums von berauschenden Mitteln (§ 102a StVG)- Gesetzliche Klarstellung, dass dem Strafgefangenen im Ordnungsstrafverfahren die Möglichkeit offen steht, weitere Erhebungen zu beantragen (§ 116 Abs 3 StVG)-Verständigung über den Ablauf oder die Aufhebung des Aufenthaltsverbotes (§ 133a Abs 6 StVG)-Anpassung des StVG an die Regelung des StGB zu lebenslangen Freiheitsstrafen (§ 145 Abs 2 StVG)- Verschärfung der Maßnahmen bei unerlaubtem Verkehr mit Gefangenen (§ 180a StVG)- Anpassung des JGG an die Neuregelung des Paketempfangs (§ 58 Abs 6 StVG)- Eintragungsverpflichtung der Entscheidungen nach § 133a StVG in das Strafregister (§ 2 Abs 1 Z 4 StRegG)- Redaktionelle und sprachliche Anpassungen.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 10.11.2009.