18.06.2009 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: DSG-Novelle 2010


Das DSG 2000 ist seit seinem Inkrafttreten am 1. Jänner 2000 nur zweimal punktuell novelliert worden. Der vorliegende Entwurf stellt demgegenüber die erste umfassende Novelle dar, die ihre Motivation va aus den im Vollzug aufgetretenen Problemen schöpft, wie sie in Anfragen von Rechtsunterworfenen, in Entscheidungen der Datenschutzkommission, des VwGH und des VfGH sowie in den Datenschutzberichten zu Tage treten. Besonders hervorzuheben ist die aus dem Alltag fast nicht mehr wegzudenkende Videoüberwachung, der das DSG 2000 in seiner derzeitigen Fassung, die noch auf dem Konzept klassischer Datenbanken aufbaut, keine besondere Aufmerksamkeit schenkt. Ziel war in Anbetracht der stetig steigenden Belastung des Datenverarbeitungsregisters weiters eine massive Vereinfachung des Registrierungsverfahrens bei gleichzeitiger Steigerung der Qualität des Datenverarbeitungsregisters, was auch durch eine klarere Regelung der Reaktionsmöglichkeiten der Datenschutzkommission im Fall der Nichterfüllung einer Meldepflicht erreicht werden soll. Schließlich enthält die Novelle eine verständlichere Formulierung einiger Bestimmungen (ohne wesentliche Veränderung des Inhalts), insbesondere auch des Grundrechts auf Datenschutz, sowie eine Bereinigung der unübersichtlichen Kompetenzrechtslage.

Ziele und InhalteDer vorliegende Gesetzentwurf- weist die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung des Datenschutzes zur Gänze dem Bund zu, um die Zersplitterung dieser Materie zu beseitigen;- fasst das Grundrecht auf Datenschutz in eine sprachlich verbesserte Form;- enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Videoüberwachung va für Private (einschl Privatwirtschaftsverwaltung) sowie begleitende Regelungen betreffend Meldepflicht, Registrierungsverfahren, Informationspflichten und Auskunftsrecht;- verbessert den Rechtsschutz durch eine präzisere Regelung des Beschwerdeverfahrens vor der Datenschutzkommission und durch die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten;- schlägt eine starke Vereinfachung des Registrierungsverfahrens bei gleichzeitiger Steigerung seiner Effizienz vor.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 17.06.2009.