14.08.2008 Gesetzgebung

Ministerialentwurf: Zivilverfahrens-Novelle 2008


Die Verordnung Nr 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (EuMahnVO) ist ab 12. Dezember 2008 unmittelbar anwendbar. Mit dem Europäischen Mahnverfahren wurde erstmals ein eigenständiges europäisches Verfahren geschaffen, das zur Schaffung eines Titels führt, der ohne Exequaturverfahren in jedem Mitgliedstaat vollstreckbar ist.

Die Verordnung (EG) Nr 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (EuBagatellVO) ist ab 1. Jänner 2009 unmittelbar anwendbar. Mit dem Europäischen Bagatellverfahren wurde nach dem Europäischen Mahnverfahren ein weiteres eigenständiges europäisches Verfahren geschaffen, das zur Schaffung eines Titels führt, der ohne Exequaturverfahren in jedem Mitgliedstaat vollstreckbar ist. Im Unterschied zum Europäischen Mahnverfahren, das der Betreibung unstrittiger Forderungen dient, wurde damit ein streitiges und das gesamte erstinstanzliche Verfahren regelndes Verfahren zur Durchsetzung von Forderungen bis zu einem Streitwert von 2000 Euro geschaffen.

Der Entwurf enthält zu den beiden Verordnungen ergänzende Regelungen. Darüber hinaus enthält der Entwurf den Entfall der Eigenhandzustellung von Klagen und anderen verfahrenseinleitenden Schriftstücken, Regelungen zur Zweiseitigkeit des Rekursverfahrens, eine Anpassung der Bestimmungen über das bestandrechtliche Mandatsverfahren ("Aufkündigung") an die mit der Wohnrechtsnovelle 2006 erfolgte Wirksamkeitsverschiebung von verspätetet zugegangenen Kündigungen, Sonderbestimmungen für die Bestellung eines Zustellbevollmächtigten im gerichtlichen Verfahren, die Übertragung der Zuständigkeit zur Erlassung bestimmter einstweiliger Verfügungen im Unterhaltsbereich an den Rechtspfleger sowie Verbesserungen im Zugang zum Recht für gehörlose oder hochgradig schwerhörige Parteien.

Ende der Begutachtungsfrist ist der 05.09.2008.